Unfallabwicklung und Schadenregulierung: Ihre Ansprüche durchsetzen

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall glauben viele Unfallgeschädigte auf der sicheren Seite zu sein, doch oftmals kommen bei der Regulierung des Schadens mit der Gegnerischen Versicherung ungeahnte Herausforderungen auf sie zu. Die gegnerische Versicherung tritt oft freundlich und hilfsbereit auf, jedoch verfolgt sie primär das Ziel, die Kosten der Schadensregulierung zu minimieren. Um sicherzustellen, dass Sie alle Ihnen zustehenden Ansprüche vollständig erhalten, ist eine anwaltliche Unterstützung unerlässlich.

Versicherungen und Schadenmanagement: Die Tricks der Gegenseite

Nach einem Unfall sind Versicherungen gut vorbereitet und setzen geschulte Mitarbeiter ein, die Ihnen scheinbar hilfreich Gutachter, Mietwagen und Werkstätten empfehlen. Diese Empfehlungen sind jedoch häufig nicht im besten Interesse des Unfallopfers, sondern zielen darauf ab, die Kosten für die Versicherung zu reduzieren. Insbesondere bei Positionen wie Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung und Schmerzensgeld wird oft gekürzt oder nur ein Bruchteil des Anspruchs anerkannt.

Typische Kürzungen durch Versicherungen:

Darüber hinaus werden bei von der Versicherung gestellten Gutachtern häufig wichtige Schadenpositionen, wie die sogenannten Verbringungskosten und Ersatzteilaufschläge (UPE-Aufschläge), nicht berücksichtigt. So entgehen Ihnen möglicherweise Ansprüche, die Ihnen zustehen.

Fiktive Abrechnung: Ihre Rechte bei unberechtigter Kürzung

Viele Geschädigte entscheiden sich dafür, den Schaden auf Basis eines eigenen Schadengutachtens abzurechnen, ohne eine Reparaturrechnung einzureichen – dies nennt man fiktive Abrechnung. In rund 80 % dieser Fälle kommt es jedoch zu unberechtigten Kürzungen durch die Versicherung. Hier setzen wir als spezialisierte Kanzlei an: Wir prüfen jede Kürzung auf ihre Rechtmäßigkeit und fordern unberechtigte Abzüge nachdrücklich zurück.

Vorteile einer anwaltlichen Vertretung

Als auf das Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei verfügen wir über fundiertes Fachwissen und eine hohe Erfolgsquote bei der Vertretung von Unfallgeschädigten gegenüber Versicherungen. Oft werden von uns angefochtene Kürzungen bereits außergerichtlich nachreguliert, ohne dass ein gerichtliches Verfahren erforderlich ist. Falls eine Einigung außergerichtlich nicht möglich ist, setzen wir Ihre Ansprüche gerne auch vor Gericht durch – mit einer hohen Erfolgsquote.

Unfallregulierung ohne Kostenrisiko

Die Beauftragung eines Anwalts zur Schadenregulierung nach einem Unfall verursacht für Sie in der Regel keine Kosten, wenn der Unfall von Ihrem Unfallgegner verursacht wurde. In diesem Fall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht nur die Reparaturkosten und Schadensersatzansprüche, sondern auch die Kosten für Ihre anwaltliche Vertretung.

Schnelles Handeln zahlt sich aus

Nach einem Unfall sollten Sie möglichst frühzeitig Kontakt mit einem spezialisierten Anwalt aufnehmen, um Ihre Rechte von Anfang an zu wahren und unberechtigten Kürzungen effektiv entgegenzutreten. Die Kanzlei Kuhagen unterstützt Sie in allen Schritten der Unfallregulierung und sorgt dafür, dass Sie Ihre Ansprüche vollumfänglich und zeitnah erhalten.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Verkehrsrecht und profitieren Sie von einer umfassenden Beratung und Betreuung. Lassen Sie nicht zu, dass Versicherungen Ihre Ansprüche unberechtigt kürzen – wir stehen Ihnen als erfahrene Partner zur Seite und setzen Ihre Rechte durch.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um sicherzustellen, dass Sie die Ihnen zustehenden Entschädigungen und Ansprüche erhalten.

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