Drogen- und Trunkenheitsfahrt - Konsequenzen und Ihre Rechte

Das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist nicht nur eine ernsthafte Gefährdung im Straßenverkehr, sondern auch ein sanktionierbares Verhalten, das schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Sanktionen reichen von Geldbußen und Punkten in Flensburg bis hin zum Führerscheinentzug oder einer Freiheitsstrafe, insbesondere bei rauschbedingt verursachten Unfällen mit Schwerverletzten oder gar getöteten Personen. Hier erfahren Sie, ab wann Sanktionen drohen, wie die Versicherungen reagieren und warum anwaltliche Unterstützung durch einen Experten für Verkehrsrecht ratsam ist.

Wann gilt eine Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss als Straftat?

Schon ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille drohen Bußgeld und Fahrverbot. Ein Wert von 1,1 Promille gilt im deutschen Verkehrsrecht als Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit - ab diesem Wert handelt es sich um eine Straftat. Eine solche kann jedoch bereits ab 0,3 Promille angenommen werden, wenn ein auffälliges Fahrverhalten vorliegt, wie etwa das Fahren in Schlangenlinien oder überhöhte Geschwindigkeit.

Bei Drogeneinfluss gibt es keine genauen Grenzwerte für eine absolute Fahruntüchtigkeit wie bei Alkohol. Das bedeutet, dass schon geringe Mengen an Betäubungsmitteln zu schwerwiegenden Konsequenzen führen können, insbesondere, wenn Fahruntüchtigkeit durch ein riskantes oder in sonstiger Weise auffälliges Fahrverhalten unterstellt wird. Besonders häufig kommt es bei Drogenkonsum von Cannabis, Amphetaminen oder Kokain zu Sanktionen.

Die möglichen Konsequenzen einer Drogen- und Trunkenheitsfahrt

Die Sanktionen und Konsequenzen bei Drogen- und Trunkenheitsfahrten sind vielfältig und setzen sich aus verschiedenen Straf- und Ordnungsmaßnahmen zusammen:

Versicherungsschutz bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss

Neben strafrechtlichen Konsequenzen kann das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss auch zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann in solchen Fällen ihre Leistungen einschränken oder Regressansprüche geltend machen. Das bedeutet, dass die Versicherung die Kosten für verursachte Schäden bei einem Unfall zurückfordert und der Verursacher diese aus eigener Tasche bezahlen muss. Ebenso verweigern die meisten Kaskoversicherungen die Erstattung von eigenen Schäden des Unfallverursachers. Besonders bei einem selbstverschuldeten Unfall wird häufig von „grober Fahrlässigkeit“ ausgegangen, was bedeutet, dass der Versicherte auch für den Schaden der Unfallopfer persönlich haften kann.

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Eine weitere Konsequenz von Trunkenheits- und Drogenfahrten kann die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) sein, oft auch als „Idiotentest“ bezeichnet. Die MPU dient der Überprüfung der Fahreignung und ist verpflichtend für Personen, die ihren Führerschein nach einem schwerwiegenden Verstoß zurückerlangen möchten. Im Rahmen der MPU wird geprüft, ob der Betroffene eine Verhaltensänderung vorgenommen hat und verantwortungsbewusst am Straßenverkehr teilnehmen kann. Das Nichtbestehen der MPU führt dazu, dass die Fahrerlaubnis nicht wiedererteilt wird.

Warum anwaltliche Vertretung bei Drogen- und Trunkenheitsfahrten wichtig ist

Eine Trunkenheits- oder Drogenfahrt bringt komplexe rechtliche Fragen mit sich, die ohne anwaltliche Hilfe schwer zu durchschauen sind. Die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei Kuhagen unterstützen Sie umfassend bei:

Warum die Kanzlei Kuhagen Ihre erste Wahl bei Drogen- und Trunkenheitsfahrten ist

Mit jahrzehntelanger Erfahrung und fundiertem Fachwissen im Verkehrs- und Strafrecht bietet Ihnen die Kanzlei Kuhagen eine kompetente Rechtsvertretung. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und die Konsequenzen einer Ihnen vorgeworfenen Trunkenheits- oder Drogenfahrt so gering wie möglich ausfallen.

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung - Ihre Ansprechpartner im Verkehrsrecht

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung und lassen Sie sich von unseren erfahrenen Rechtsanwälten und Fachanwälten im Verkehrsrecht vertreten. Wir zeigen Ihnen unverbindlich im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Erstberatung eine Verteidigungsstrategie auf und stehen Ihnen bei allen Fragen rund um Drogen- und Trunkenheitsfahrten gerne zur Seite.

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