Drogen- und Trunkenheitsfahrt - Konsequenzen und Ihre Rechte
Das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist nicht nur eine ernsthafte Gefährdung im Straßenverkehr, sondern auch ein sanktionierbares Verhalten, das schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Sanktionen reichen von Geldbußen und Punkten in Flensburg bis hin zum Führerscheinentzug oder einer Freiheitsstrafe, insbesondere bei rauschbedingt verursachten Unfällen mit Schwerverletzten oder gar getöteten Personen. Hier erfahren Sie, ab wann Sanktionen drohen, wie die Versicherungen reagieren und warum anwaltliche Unterstützung durch einen Experten für Verkehrsrecht ratsam ist.
Wann gilt eine Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss als Straftat?
Schon ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille drohen Bußgeld und Fahrverbot. Ein Wert von 1,1 Promille gilt im deutschen Verkehrsrecht als Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit - ab diesem Wert handelt es sich um eine Straftat. Eine solche kann jedoch bereits ab 0,3 Promille angenommen werden, wenn ein auffälliges Fahrverhalten vorliegt, wie etwa das Fahren in Schlangenlinien oder überhöhte Geschwindigkeit.
Bei Drogeneinfluss gibt es keine genauen Grenzwerte für eine absolute Fahruntüchtigkeit wie bei Alkohol. Das bedeutet, dass schon geringe Mengen an Betäubungsmitteln zu schwerwiegenden Konsequenzen führen können, insbesondere, wenn Fahruntüchtigkeit durch ein riskantes oder in sonstiger Weise auffälliges Fahrverhalten unterstellt wird. Besonders häufig kommt es bei Drogenkonsum von Cannabis, Amphetaminen oder Kokain zu Sanktionen.
Die möglichen Konsequenzen einer Drogen- und Trunkenheitsfahrt
Die Sanktionen und Konsequenzen bei Drogen- und Trunkenheitsfahrten sind vielfältig und setzen sich aus verschiedenen Straf- und Ordnungsmaßnahmen zusammen:
- Bußgelder und Fahrverbote: Bereits beim ersten Verstoß droht ein empfindliches Bußgeld, das bei wiederholten Verstößen weiter steigen kann. Zudem wird häufig ein temporäres Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängt.
- Punkte in Flensburg: Eine Trunkenheitsfahrt zieht Einträge im Fahreignungsregister nach sich, was bei mehrfachen Verstößen den Verlust des Führerscheins zur Folge haben kann. Bei Erreichen von acht Punkten ist die Fahrerlaubnis zwingend zu entziehen.
- Entzug der Fahrerlaubnis: Besonders bei Auffälligkeiten bei der Fahrweise oder einer Blutalkoholkonzentration von über 1,1 Promille wird die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein eingezogen. Das Gericht ordnet eine Sperrfrist für die Neuerteilung an. Diese Sperrfristbeträgt bei einem Ersttäter ungefähr ein Jahr. Im Wiederholungsfall beträgt die Mindestsperrfrist ein Jahr, kann also deutlich darüber liegen.
- Freiheitsstrafe: Bei erheblichen Verstößen, namentlich der Verursachung Unfällen mit schweren Personenschäden droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Versicherungsschutz bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
Neben strafrechtlichen Konsequenzen kann das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss auch zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann in solchen Fällen ihre Leistungen einschränken oder Regressansprüche geltend machen. Das bedeutet, dass die Versicherung die Kosten für verursachte Schäden bei einem Unfall zurückfordert und der Verursacher diese aus eigener Tasche bezahlen muss. Ebenso verweigern die meisten Kaskoversicherungen die Erstattung von eigenen Schäden des Unfallverursachers. Besonders bei einem selbstverschuldeten Unfall wird häufig von „grober Fahrlässigkeit“ ausgegangen, was bedeutet, dass der Versicherte auch für den Schaden der Unfallopfer persönlich haften kann.
Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
Eine weitere Konsequenz von Trunkenheits- und Drogenfahrten kann die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) sein, oft auch als „Idiotentest“ bezeichnet. Die MPU dient der Überprüfung der Fahreignung und ist verpflichtend für Personen, die ihren Führerschein nach einem schwerwiegenden Verstoß zurückerlangen möchten. Im Rahmen der MPU wird geprüft, ob der Betroffene eine Verhaltensänderung vorgenommen hat und verantwortungsbewusst am Straßenverkehr teilnehmen kann. Das Nichtbestehen der MPU führt dazu, dass die Fahrerlaubnis nicht wiedererteilt wird.
Warum anwaltliche Vertretung bei Drogen- und Trunkenheitsfahrten wichtig ist
Eine Trunkenheits- oder Drogenfahrt bringt komplexe rechtliche Fragen mit sich, die ohne anwaltliche Hilfe schwer zu durchschauen sind. Die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei Kuhagen unterstützen Sie umfassend bei:
- Prüfung der Beweismittel: Wir stellen sicher, dass die Blut- oder Urinproben korrekt genommen und ausgewertet wurden und decken eventuelle Verfahrensfehler auf. Nicht selten sind unzulässige Rückrechnungen einer Blutalkoholkonzentration wegen des Zeitablaufs zwischen polizeilicher Kontrolle und Blutprobenentnahme, die überhaupt erst dazu führen, dass der Wert über einem bestimmten Grenzwert liegt.
- Abwehr unberechtigter Vorwürfe: Es ist längst nicht jeder Vorwurf gerechtfertigt, auch wenn es auf den ersten Blick einen anderen Eindruck machen mag. Wir helfen Ihnen, unberechtigte Vorwürfe zu entkräften.
- Minimierung der Auswirkungen auf den Versicherungsschutz: Durch eine optimale Verteidigung tragen wir dazu bei, die Konsequenzen für Ihren Versicherungsschutz abzumildern und finanzielle Schäden mithin möglichst gering zu halten.
- Vorbereitung auf die MPU: Bei drohender MPU erhalten Sie von uns einen Fahrplan für optimale Aussichten auf eine erfolgreiche Absolvierung der MPU, um so den Führerschein so schnell wie möglich zurückzuerlangen.
Warum die Kanzlei Kuhagen Ihre erste Wahl bei Drogen- und Trunkenheitsfahrten ist
Mit jahrzehntelanger Erfahrung und fundiertem Fachwissen im Verkehrs- und Strafrecht bietet Ihnen die Kanzlei Kuhagen eine kompetente Rechtsvertretung. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und die Konsequenzen einer Ihnen vorgeworfenen Trunkenheits- oder Drogenfahrt so gering wie möglich ausfallen.
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung - Ihre Ansprechpartner im Verkehrsrecht
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung und lassen Sie sich von unseren erfahrenen Rechtsanwälten und Fachanwälten im Verkehrsrecht vertreten. Wir zeigen Ihnen unverbindlich im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Erstberatung eine Verteidigungsstrategie auf und stehen Ihnen bei allen Fragen rund um Drogen- und Trunkenheitsfahrten gerne zur Seite.
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