Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht verfolgt das Ziel, junge Menschen nicht (nur) zu bestrafen, sondern vor allem zu erziehen. Die Konsequenzen fallen daher oft milder aus als im Erwachsenenstrafrecht, können aber dennoch schwerwiegende Folgen haben. Sanktionen reichen von Erziehungsmaßregeln wie Arbeitsauflagen und Sozialstunden bis hin zu Arrest oder Jugendstrafen. Besonders bei wiederholten Delikten oder schweren Straftaten, wie Gewalt- oder Drogendelikten, drohen härtere Maßnahmen.

Eine erfahrene anwaltliche Vertretung ist im Jugendstrafrecht besonders wichtig, um die Interessen des Jugendlichen oder Heranwachsenden bestmöglich zu wahren und, wo eine Bestrafung nicht gänzlich zu vermeiden ist, eine möglichst milde Strafe zu erzielen. Wir setzen uns dafür ein, dass Fehler nicht das ganze Leben prägen und erarbeiten mit Ihnen eine auf den Einzelfall zugeschnittene Verteidigungsstrategie.

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Rechtswidriges Verhalten von Jugendlichen ist keine Seltenheit. Nicht erst durch Vollendung des 18. Lebensjahres sind Taten mit strafrechtlichem Bezug möglich. Auch darunter können Jugendliche durchaus strafrechtlich in Schwierigkeiten kommen, wenn Sie gegen Recht und Gesetz verstoßen. Doch wo genau liegen die Grenzen der Strafbarkeit für Minderjährige und was gilt im Vergleich zu Kindern und Erwachsenen? In diesem Beitrag werfen wir einen genaueren Blick auf das Jugendstrafrecht und verraten Ihnen, welche Besonderheiten es gibt.